Wird die Höchstdauer von zwei Jahren für die sachgrundlose Befristung auch um nur einen Tag aufgrund einer Dienstreise überschritten, führt dies dazu, dass mit dem Arbeitnehmer ein unbefristetes Arbeitsverhältnis besteht.
LAG Düsseldorf, Urteil vom 09.04.2019 – 3Sa 1126/18