Die neue SARS-CoV-2 Arbeitsschutzregel  konkretisiert für den Zeitraum der Corona-Pandemie die zusätzlich erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen für den betrieblichen Infektionsschutz und die im SARS-VCoV-2 Arbeitsschutzstandard bereits beschriebenen allgemeinen Maßnahmen.

Die neue Regelung umfasst dabei technische Empfehlungen des Infektionsschutzes wie Lüftung der Räume und Abtrennungen zwischen den Mitarbeitern sowie organisatorische Maßnahmen - beispielsweise die Gestaltung der Arbeits- und Pausenzeiten oder die Arbeit im Homeoffice. Für Arbeitsbereiche, in denen diese Maßnahmen keinen hinreichenden Infektionsschutz bieten können, können personenbezogene Maßnahmen zum Einsatz kommen.

Die neue SARS-CoV-2 Arbeitsschutzregel tritt am 20.08.2020 in Kraft.

Gemeinsames Ministerialblatt 2020 S. 484-495 (Nr. 24/2020 vom 20.08.2020)