Das Bundesverwaltungsgericht hat zwei Klagen gegen den Ausbau der Bundesautobahn A 46 im Stadtgebiet von Wuppertal abgewiesen.
Einen weitergehenden Immissionsschutz können die Kläger, die Stadt Wuppertal und die Eigentümergemeinschaft eines mehrgeschossigen Wohnhauses, nicht verlangen.
BVerwG, Urteile v. 10. April 2019, Az. 9 A 22.18 und 9 A 24.18