Das Oberlandesgericht Schleswig hat mit Urteil vom 3. Mai 2019 entschieden, dass die Hamburg Commercial Bank AG die H. Versicherung AG in den Geschäftsjahren 2012 und 2014 an ihrem Verlust beteiligen und den Buchwert der stillen Beteiligung der H. Versicherung AG herabsetzen durfte.
OLG Schleswig, Pressemitteilung v. 3. Mai 2019