In dem Verfahren über eine Rechtsbeschwerde, die die Aufnahme einer Gesellschafterliste in den Registerordner zum Gegenstand hat, fällt die Gerichtsgebühr nach Nr. 19123 KV GNotKG in Höhe von EUR 150,00 an.

Bundesgerichtshof, Beschluss v. 7. Mai 2019, Az. II ZB 12/16