Der Referentenentwurf des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat zum Registermodernisierungsgesetz (RegMoG) vom 31. Juli 2020 beinhaltet u.a. ein Gesetz zur Einführung einer Identifikationsnummer in die öffentliche Verwaltung (Identifikationsnummerngesetz - IDNrG).

Hintergrund ist, dass die Datenhaltung natürlicher Personen in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend der staatlichen Strukturen und fachlichen Zuständigkeiten überwiegend dezentral organisiert ist. Dadurch entstehen einerseits Inkonsistenzen und Redundanzen in der Datenhaltung sowie andererseits sich wiederholende Datenerhebungen bei betroffenen Personen. Da die Bevölkerung zunehmend nicht bereit ist, beim Kontakt mit der Verwaltung für die Beantragung von Leistungen immer wieder die gleichen Daten angeben zu müssen, die an anderer Stelle der Verwaltung bereits bekannt sind und die redundante Datenhaltung dem Gebot der Datenminimierung widerspricht, die föderal-dezentrale Datenhaltung für die Verwaltung jedoch erhalten werden soll, muss die Datenhaltung qualitativ verbessert und miteinander abgestimmt werden. Diesem Ziel soll ein registerübergreifendes Identitätsmanagement mit einem eindeutigen und veränderungsfesten Ordnungsmerkmal (Identifikationsnummer) dienen.