Mit Pressemitteilung vom 10.07.2023 hat die europäische Kommission bekannt gegeben, dass ein neuer – der inzwischen dritte – Angemessenheitsbeschluss für den Datenverkehr zwischen der EU und den USA angenommen wurde.

Hintergrund

  • Unternehmen, die dem Anwendungsbereich der DSGVO unterliegen und personenbezogene Daten außerhalb des europäischen Wirtschaftsraums (EWR) übermitteln, bedürfen hierfür einer Rechtfertigung durch die Erlaubnistatbestände der DSGVO.
  • Nach Art. 45 Abs. 1 DSGVO dürfen personenbezogene Daten an ein Drittland oder eine internationale Organisation vorgenommen werden, wenn die Kommission beschlossen hat, dass das betreffende Drittland ein angemessenes Schutzniveau bietet.
  • Dass ein Drittland ein „angemessenes Schutzniveau“ bietet, kann die Kommission im Wege eines Durchführungsrechtsaktes beschließen (Art. 45 Abs. 3 DSGVO).
  • Zunächst ermöglichte die „Safe-Harbour-Entscheidung“ der EU-Kommission einen entsprechenden Datentransfer, bevor sie am 06.10.2015 durch Urteil des EuGH für ungültig erklärt wurde (EuGH, Urteil vom 6.10.2015 - C-362/14 „Schrems-I“).
  • Daraufhin stellte ab dem 12.07.2016 der „EU-US Datenschutzschild“ oder auch „Privacy Shield“ eine Grundlage für die Übermittlung personenbezogener Daten dar.
  • Mit Urteil des EuGH vom 16.07.2020 – C-311/18 („Schrems-II“) wurde auch das „Privacy Shield“ für ungültig erklärt.

Aktuell

Mit der Neuauflage des Datenschutzrahmens EU-USA werden neue verbindliche Garantien eingeführt, die der Schrems-II-Entscheidung des EuGH Rechnung tragen und Betroffenen eine rechtssichere Datenübermittlung ermöglichen sollen, ohne dass weitere Datenschutzgarantien eingeführt werden müssen.

Unternehmen haben insbesondere vorab zu prüfen, ob die jeweilige Organisation unter dem Data Privacy Framework zertifiziert ist. Hierzu veröffentlicht das U.S. Derpartment of Commerce eine Liste.

Weiterhin ist es also für jedes Unternehmen empfehlenswert, zu prüfen, ob Datentransfer in die USA erfolgt (z.B. durch Nutzung von Google-Diensten) und die Datenschutzerklärung die aktuelle Rechtslage abbildet.

 

Ein Beitrag von Niklas Füchtenhans