Die Klage auf Zahlung eines Nachzahlungsbetrages aus einer Heizkostenabrechnung ist unbegründet solange und soweit der Rechnungssteller dem Verlangen des Rechnungsempfängers nach Einsichtnahme in die der Jahresabrechnung zugrunde liegenden Belege nicht nachgekommen ist.

BGH, Urteil v. 10. April 2019, Az. VII ZR 250/17