Laut Pressemitteilung des Amtsgerichts München ist das Urteil rechtskräftig, wonach eine 92-jährige Mieterin verurteilt wurde, beauftragten Handwerkern zur Maßaufnahme und Feststellung der erforderlichen Vorarbeiten zum Fensteraustausch nach vorheriger schriftlicher Ankündigung mit einer Frist von fünf Tagen montags bis freitags in der Zeit zwischen 9.00 Uhr bis 17.00 Uhr den Zutritt und Aufenthalt zu gewähren und die Maßaufnahme der Fensterelemente sowie die Feststellung der erforderlichen Vorarbeiten zu dulden und nicht zu behindern.

Pressemitteilung Nr. 41 des AG München v. 24. Mai 2019, Az. 418 C 18466/18