Das Gesetz zum sogenannten "Berliner Mietendeckel" (MietenWoG Bln) ist laut Urteil des Landgerichts Berlin vom 31. Juli 2020, Az. 66 S 95/20, als verfassungsgemäß anzusehen.
Nach Auffassung des Landgerichts könnten allerdings diese Vorschriften trotz des gesetzlichen Stichtags vom 18. Juni 2019 Mieterhöhungen der Vermieterseite erst ab dem Inkrafttreten dieses Gesetzes am 23. Februar 2020 und nicht schon für Zeit zwischen diesem Stichtag und dem Inkrafttreten dieses Gesetzes verhindern.
Das BVerfG habe bisher lediglich im Rahmen einstweiligen Rechtsschutzes die Frage nach der Gesetzeskompetenz des Landes Berlin für das MietenWoG Bln als "offen" bezeichnet, und damit eine Tendenz nicht erkennen lassen. Da das Landgericht selbst nicht zu Zweifeln an der Verfassungsmäßigkeit gelangt sei, sei das Verfahren auch nicht auszusetzen, sondern das als wirksam erachtete Gesetz anzuwenden.